Informationen in einfacher Sprache
Möglichkeiten der Vertretung
Das Erwachsenenschutz-Recht regelt die Vertretung von Menschen, die nicht alle ihre Angelegenheiten völlig alleine erledigen können. Zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit einer psychischen Krankheit.
Früher hat das Erwachsenenschutz-Recht Sachwalterschafts-Recht geheißen.
Das Bundesministerium für Justiz hat eine Broschüre zum Erwachsenenschutz-Recht herausgegeben. Die Broschüre ist unter diesem Link abrufbar: BROSCHÜRE
Eine neue Form der Vertretung ist die gewählte Erwachsenen-Vertretung. Die betroffene Person kann die gewählte Erwachsenen-Vertretung selbst aussuchen. Auch wenn sie nicht mehr völlig entscheidungsfähig ist.
Das Bundesministerium für Justiz hat eine Broschüre zur gewählten Erwachsenenvertretung herausgegeben. Die Broschüre ist unter diesem Link abrufbar: BROSCHÜRE
Persönliche Beratung
Eine persönliche Beratung zu Möglichkeiten der Vertretung bietet die Tiroler Patienten-Anwaltschaft. Der Kontakt zur Tiroler Patienten-Anwaltschaft ist über diese Internetseite möglich: Patientenvertretung | Land Tirol
Patienten-Verfügung
Eine Patienten-Verfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Auf der Internet-Seite von Hospiz Österreich ist ein Ratgeber in leichter Sprache zu finden. Auf diese Seite kommen sie über diesen LINK.