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Informationen in einfacher Sprache

Die Hospiz- und Palliativ-Versorgung in Tirol hilft allen Menschen. Egal, ob Sie eine Behinderung haben oder nicht.
Auf dieser Seite finden Sie Angebote für Menschen mit Behinderung. So können Sie die Angebote leicht nutzen.

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Möglichkeiten der Vertretung

Das Erwachsenenschutz-Recht regelt die Vertretung von Menschen, die nicht alle ihre Angelegenheiten völlig alleine erledigen können. Zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit einer psychischen Krankheit.

Früher hat das Erwachsenenschutz-Recht Sachwalterschafts-Recht geheißen.

Das Bundesministerium für Justiz hat eine Broschüre zum Erwachsenenschutz-Recht herausgegeben. Die Broschüre ist unter diesem Link abrufbar: BROSCHÜRE

Eine neue Form der Vertretung ist die gewählte Erwachsenen-Vertretung. Die betroffene Person kann die gewählte Erwachsenen-Vertretung selbst aussuchen. Auch wenn sie nicht mehr völlig entscheidungsfähig ist.

Das Bundesministerium für Justiz hat eine Broschüre zur gewählten Erwachsenenvertretung herausgegeben. Die Broschüre ist unter diesem Link abrufbar: BROSCHÜRE

Persönliche Beratung

Eine persönliche Beratung zu Möglichkeiten der Vertretung bietet die Tiroler Patienten-Anwaltschaft. Der Kontakt zur Tiroler Patienten-Anwaltschaft ist über diese Internetseite möglich: Patientenvertretung | Land Tirol

Patienten-Verfügung

Eine Patienten-Verfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Auf der Internet-Seite von Hospiz Österreich ist ein Ratgeber in leichter Sprache zu finden. Auf diese Seite kommen sie über diesen LINK.