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HosPal Fondgesetz

Kundmachung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) betreffend der Qualitätskriterien für Hospiz und Palliative Care im Rahmen des Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG)

HosPal Fondgesetz

Seit 24. Februar 2022 ist das HosPal Fondgesetz in Kraft. Mit diesem Bundesgesetz hat sich der Gesetzgeber zu einer österreichweit einheitlich Finanzierung (in Form von Zweckzuschüssen) des Auf- und Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung sowie damit verbundenen Qualitätskriterien bekannt. Die im einvernehmlichen Beschluss der Vereinbarungspartner Bund, Länder und Sozialversicherung im Dezember 2023 beschlossenen Qualitätskriterien (gemäß § 6 HosPalFG) sind auf der Homepage der GÖG veröffentlicht und nachstehend verlinkt.

Die Qualitätskriterien sind in zwei Dateien veröffentlicht:

1. Qualitätskriterien für HOS/PAL-Angebote für Erwachsene (Mobiles Palliativteam, Hospizteam, Palliativkonsiliardienst, Tageshospiz, Stationäres Hospiz)

2. Qualitätskriterien für HOS/PAL-Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Mobiles Kinderpalliativteam, Kinderhospizteam, Stationäres Kinderhospiz).

Die Struktur der dargestellten Inhalte ist in beiden Dateien identisch.

Neben den Qualitätskriterien wurde zudem eine Präambel veröffentlicht. Darin sind die gesetzlichen Grundlagen, der Entstehungsprozess der Qualitätskriterien und Informationen zur Einordnung enthalten.

Die Qualitätskriterien stellen einen Mindeststandard dar. D.h. sie können grundsätzlich in Richtung der von den Projektgruppen definierten Empfehlungen (= innerhalb der QK mit ‚empfohlen‘ gekennzeichnet) angehoben bzw. erweitert werden.

Entsprechend § 9 HosPalFG obliegt es jedem Bundesland, einen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen. Die Gewichtung, welche Angebote in welchem Umfang auf- und ausgebaut werden sollen, obliegt dem jeweiligen Bundesland unter Berücksichtigung der demo-, topo- und geografischen regionalen Gegebenheiten.

In Zusammenhang mit der Ausrollung des HosPalFG kam es zu einer Änderung im Rahmen der Datenerhebung. Die GÖG stellte eine Datenbank zur Verfügung, über welche jede durch den HosPal-Fond finanzierte Struktur die Datenerfassung eingibt. Der Freigabeprozess ist hierarchisch gegliedert und sieht die Datenfreigabe auf Ebene der Organisationen, der landeskoordinierenden Stelle, des jeweiligen Bundeslandes und letztlich der GÖG vor. Neben der Datenveröffentlichung auf Bundeslandebene, in Tirol über den Jahresbericht HosPal, wird die GÖG eine Veröffentlichung der aggregierten Daten für das ganze Bundesgebiet vornehmen.